Die TCM-Behandlungen sind keine Pflichtleistungen der Krankenkasse und Unfallversicherungen
Als anerkanntes Mitglied der unten aufgeführten Verbände verfüge ich somit über die Anerkennung von den meisten Krankenkassen.

Die Behandlung durch TCM Ärzte welche Mitglied des Verbandes SBO-TCM sind, wird von den Krankenkassen in der Regel vergütet, wenn eine Zusatzversicherung im Bereich Komplementärmedizin besteht (sbo-tcm.ch).



Ich bin anerkanntes Mitglied in folgenden Verbänden:

NVS Naturärztevereinigung Schweiz
EMR Erfahrungsmediznisches Register
ASCA Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin
SBO-TCM Schweizer Berufsverband TCM
ZG-TCM Zürcher Gesellschaft für TCM



Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall sich vor der Behandlung über eine Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung durch ihre Krankenkasse zu erkundigen.